Eine Aktfotografie bezeichnet man ein Genre der künstlerischen Fotografie, dessen Thema die Darstellung des nackten (Vollakt) oder teilweise nackten (Halbakt) menschlichen Körpers ist. Es stellt somit die Umsetzung des künstlerischen Aktes mit den technischen Mitteln der Fotografie dar.
Sie gilt wie die Porträt-Fotografie als hohe Schule der Fotografie. Neben technischen Fertigkeiten und einem gekonnten Umgang mit dem Licht als Gestaltungsmittel verlangt sie vom Fotografen auch die Fähigkeit der Kommunikation mit seinem Modell, u. a. um eine positive Beziehung zu ihm aufzubauen. Von "Nacktaufnahmen" unterscheiden sich Aktfotos durch den künstlerischen Anspruch, den diese erheben. Aktaufnahmen sind ohne Zweifel ein sehr heikles Gebiet, denn nirgends ist die Gefahr, daß aus dem guten Wollen ein entsetzlicher Mißgriff wird, so groß wie beim Aktfoto. Vor einem falschen Hintergrund, in unechter Stellung und Gebärde kann ein unbekleideter Mensch allzu leicht nur «ausgezogen» wirken.
Zur Pornografie lässt sich die Aktfotografie anhand der folgenden Definition abgrenzen: Eine Darstellung wird heute nach deutschem Recht als pornografisch bezeichnet, wenn sie unter Hintenansetzen sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt, und wenn ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend zur Aufreizung des Sexualtriebs abzielt (Stefen, 1989).
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) enthält ein Verbot pornografischer Schriften, die als sozialschädlich eingestuft werden wie Gewalt- oder Tierpornografie (§ 184a StGB). Aktfotografien beabsichtigen hingegen nicht primär eine sexuelle Erregung und sind neben einem ästhetischen und handwerklichen Anspruch auch durch menschliche Achtung gekennzeichnet.